
Gefördert werden können:
Sach-Ausstattungen:
Pflegeliegen
Lifter
Treppensteighilfen
Spezielle Schulmöbel
Umbaumaßnahmen:
Einbau von Rampen und Türverbreiterungen
Aus- bzw. Umbau von Therapie- und Pflegeeinheiten
Akustikmaßnahmen oder kontrastreiche Gestaltung von Treppenhäusern
Offizieller Antragssteller ist der jeweilige Schulträger. Aber auch Schulen und Eltern können die Initiative ergreifen. Es ist wichtig, dass der Antrag vor Aufnahme des Kindes in die Schule gestellt wird.
Stichtag: 31.Mai 2017
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.inklusionmachtschule.lvr.de
Den Handzettel zum Ausdrucken finden Sie hier
Oder wenden Sie sich einfach an direkt uns:
VKM Duisburg – Leitung Schulintegration
Martina Büchner 0203 / 488 949-81